Fischexportquote für das Touristenfischen in Norwegen

Ab dem 1. Januar 2026 dürfen Touristenangler ab 12 Jahren, die über einen registrierten Touristenfischereibetrieb fischen, bis zu 15 kg Fisch oder Fischprodukte aus Norwegen ausführen, und zwar bis zu zweimal pro Kalenderjahr. Fisch, der außerhalb eines registrierten Betriebs gefangen wurde, darf nicht exportiert werden. Die Trophäenausnahme wurde abgeschafft.

Aktuelle Regeln

Gültig ab 2026-01-01

Aktuelle Regeln für den Export von Fisch aus dem Touristenfischen in Norwegen: 1. Registrierter Touristenfischereibetrieb: Max. 15 kg Fisch/Fischprodukte pro Person (ab 12 Jahren). 2. Häufigkeit: Die Quote kann bis zu zweimal pro Kalenderjahr genutzt werden. 3. Nicht registriertes/eigenständiges Fischen: Fisch, der außerhalb registrierter Touristenfischereibetriebe gefangen wurde, darf nicht exportiert werden. 4. Trophäenausnahme: Es gibt keine gesonderte Trophäenfisch-Ausnahme mehr. 5. Dokumentation: Sie benötigen persönliche Unterlagen des registrierten Betriebs mit Identität, Betriebsangaben, Aufenthalts-/Angelzeitraum, Ausstellungsdatum sowie Unterschrift und Kontakt der verantwortlichen Person. 6. Ausgenommene Arten: Lachs, Forelle, Saibling und Süßwasserfische fallen nicht unter diese Quote.

Für wen gilt dies?

Reisende ab 12 Jahren, die über einen registrierten Touristenfischereibetrieb sowohl angeln als auch übernachten und Meeresfisch aus Norwegen ausführen.

So halten Sie die Regeln ein

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    Fischen über ein registriertes Camp

    Wählen Sie ein Fischercamp, das im Register der norwegischen Fischereibehörde für Touristenfischereibetriebe eingetragen ist. Sie müssen über den Betrieb angeln und dort wohnen, um die Ausfuhrquote zu nutzen.

    • Überprüfen Sie die Registrierung auf der Website der norwegischen Fischereibehörde, um zu bestätigen, dass das Camp registriert ist.
    • Bitten Sie um persönliche Ausfuhrdokumentation mit allen von der Fischereibehörde verlangten Angaben.
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    Fisch richtig wiegen und verpacken

    Wiegen Sie den Fisch ausgenommen, filetiert oder verarbeitet. Das Gesamtgewicht aller Fische und Fischprodukte, die Sie aus Norwegen mitnehmen, darf 2026 15 kg nicht überschreiten. Es gibt keine gesonderte Trophäenausnahme über die Quote hinaus.

    • Verwenden Sie eine digitale Waage für genaues Wiegen vor dem Verpacken.
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    Dokumente an der Grenze bereithalten

    Bei der Ausreise aus Norwegen können die Zollbehörden Ihr Fischgepäck kontrollieren. Halten Sie die persönliche Dokumentation des registrierten Betriebs bereit. Die darin genannte Person muss bei der Ausreise anwesend sein.

    • Bewahren Sie den Fisch getrennt vom übrigen Gepäck auf, damit die Kontrolle einfacher ist.
    • Fotografieren Sie den Fisch auf der Waage als zusätzliche Dokumentation.

Folgen bei Verstößen

Bei einem Verstoß können sämtliche Fische oder Fischprodukte beschlagnahmt werden, die ausgeführt werden sollen.

Die Fischereidirektion nennt für Fischschmuggel ein standardisiertes Bußgeld von 8.000 NOK plus 200 NOK je Kilogramm Fisch oder Fischprodukt.

Fehlende Dokumentation eines registrierten Betriebs kann zur Beschlagnahme und Verweigerung der Ausfuhr führen.

Bevorstehende Änderungen

Ab 2027-01-01

Ab dem 1. Januar 2027 wird die Exportquote auf 10 kg pro Person reduziert.

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch ist die aktuelle Exportquote im Jahr 2026?
Im Jahr 2026 beträgt die Quote 15 kg pro Person (ab 12 Jahren) und kann bis zu zweimal pro Kalenderjahr genutzt werden. Der Fang muss von einem registrierten Touristenfischereibetrieb dokumentiert werden.
Kann ich einen Trophäenfisch zusätzlich zur Quote mitnehmen?
Nein. Es gibt keine gesonderte Trophäenfisch-Ausnahme mehr zusätzlich zur Exportquote.
Gilt die Exportquote für alle Arten von Meeresfrüchten?
Die Exportquote gilt für Fisch und Fischprodukte. Schalentiere wie Krabben und Garnelen sind nicht in der Touristenfischereiquote enthalten, können aber eigenen Regelungen unterliegen. Der Fisch muss mit Angel, Handschnur, Pilker oder ähnlichem legalen Freizeitfischgerät gefangen worden sein.
Was passiert, wenn ich mehr Fisch habe, als die Quote erlaubt?
Bei einem Verstoß kann der Zoll sämtliche auszuführenden Fische oder Fischprodukte beschlagnahmen, nicht nur die überschüssigen Kilogramm. Die Fischereidirektion nennt ein standardisiertes Bußgeld von 8.000 NOK plus 200 NOK je Kilogramm.

Quelle

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Vorschriften und Quoteninformationen stammen von der norwegischen Fischereibehörde. Regeln können sich ändern — überprüfen Sie immer die aktuellen Regeln auf fiskeridir.no.