Fischexportquote für das Touristenfischen in Norwegen
Ab dem 1. Januar 2026 dürfen Touristenangler ab 12 Jahren, die über einen registrierten Touristenfischereibetrieb fischen, bis zu 15 kg Fisch oder Fischprodukte aus Norwegen ausführen, und zwar bis zu zweimal pro Kalenderjahr. Fisch, der außerhalb eines registrierten Betriebs gefangen wurde, darf nicht exportiert werden. Die Trophäenausnahme wurde abgeschafft.
Aktuelle Regeln
Gültig ab 2026-01-01
Für wen gilt dies?
Reisende ab 12 Jahren, die über einen registrierten Touristenfischereibetrieb sowohl angeln als auch übernachten und Meeresfisch aus Norwegen ausführen.
So halten Sie die Regeln ein
- 1
Fischen über ein registriertes Camp
Wählen Sie ein Fischercamp, das im Register der norwegischen Fischereibehörde für Touristenfischereibetriebe eingetragen ist. Sie müssen über den Betrieb angeln und dort wohnen, um die Ausfuhrquote zu nutzen.
- Überprüfen Sie die Registrierung auf der Website der norwegischen Fischereibehörde, um zu bestätigen, dass das Camp registriert ist.
- Bitten Sie um persönliche Ausfuhrdokumentation mit allen von der Fischereibehörde verlangten Angaben.
- 2
Fisch richtig wiegen und verpacken
Wiegen Sie den Fisch ausgenommen, filetiert oder verarbeitet. Das Gesamtgewicht aller Fische und Fischprodukte, die Sie aus Norwegen mitnehmen, darf 2026 15 kg nicht überschreiten. Es gibt keine gesonderte Trophäenausnahme über die Quote hinaus.
- Verwenden Sie eine digitale Waage für genaues Wiegen vor dem Verpacken.
- 3
Dokumente an der Grenze bereithalten
Bei der Ausreise aus Norwegen können die Zollbehörden Ihr Fischgepäck kontrollieren. Halten Sie die persönliche Dokumentation des registrierten Betriebs bereit. Die darin genannte Person muss bei der Ausreise anwesend sein.
- Bewahren Sie den Fisch getrennt vom übrigen Gepäck auf, damit die Kontrolle einfacher ist.
- Fotografieren Sie den Fisch auf der Waage als zusätzliche Dokumentation.
Folgen bei Verstößen
Bei einem Verstoß können sämtliche Fische oder Fischprodukte beschlagnahmt werden, die ausgeführt werden sollen.
Die Fischereidirektion nennt für Fischschmuggel ein standardisiertes Bußgeld von 8.000 NOK plus 200 NOK je Kilogramm Fisch oder Fischprodukt.
Fehlende Dokumentation eines registrierten Betriebs kann zur Beschlagnahme und Verweigerung der Ausfuhr führen.
Bevorstehende Änderungen
Ab dem 1. Januar 2027 wird die Exportquote auf 10 kg pro Person reduziert.
Häufig gestellte Fragen
Wie hoch ist die aktuelle Exportquote im Jahr 2026?
Kann ich einen Trophäenfisch zusätzlich zur Quote mitnehmen?
Gilt die Exportquote für alle Arten von Meeresfrüchten?
Was passiert, wenn ich mehr Fisch habe, als die Quote erlaubt?
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