Regeln für das Touristenfischen in Norwegen

Ausländische Touristen dürfen in Norwegen ohne Angelschein mit handgeführtem Gerät im Meer angeln; Mindestmaße, Artenschutz und örtliche Beschränkungen gelten dennoch. Ein Betrieb muss sich registrieren, wenn er die Kriterien der Fischereibehörde erfüllt: MwSt.-Registrierung, mindestens 50.000 NOK jährlicher Umsatz aus Meeresangeltourismus und mindestens ein Miet- oder Ausflugsboot.

Aktuelle Regeln

Gültig ab 2026-01-01

Aktuelle Regeln für das Touristenfischen in Norwegen: 1. Angelschein/Lizenz: Meeresangeln für Touristen erfordert keinen Angelschein. Süßwasserangeln (Lachs, Forelle, Saibling) erfordert eine Angelkarte und ggf. eine Fischereiabgabe. 2. Registrierung von Touristenfischereibetrieben: Registrierungspflicht besteht, wenn ein Betrieb im MwSt.-Register steht, jährlich mindestens 50.000 NOK Umsatz aus Meeresangeltourismus erzielt und mindestens ein Boot vermietet oder Touristen damit zum Angeln mitnimmt. Kleinere Betriebe mit Boot und entsprechendem Umsatz können sich freiwillig registrieren. 3. Erlaubte Geräte: Ausländische Touristen dürfen nur handgeführtes Gerät wie Rute und Handschnur verwenden; Netze, Langleinen, Reusen und Fallen sind ihnen nicht erlaubt. Für in Norwegen Ansässige gelten gesonderte Regeln und Mengenbegrenzungen. 4. Fangmeldung: Registrierte Touristenfischereibetriebe sind verpflichtet, Fangdaten an die norwegische Fischereibehörde zu melden. 5. Mindestmaße und Schonzeiten: Gezieltes Fischen auf untermaßige Fische ist verboten. Lebensfähige untermaßige Fische müssen zurückgesetzt werden; tote oder offensichtlich nicht lebensfähige Beifänge dürfen selbst verzehrt, aber nicht verkauft werden. 6. Exportquote (2026): Maximal 15 kg Fisch oder Fischprodukte pro Person ab 12 Jahren, bis zu zweimal pro Kalenderjahr. Reisende müssen über einen registrierten Touristenfischereibetrieb sowohl angeln als auch übernachten und persönliche Nachweise mitführen.

Für wen gilt dies?

Ausländische Touristen beim Freizeitfischen im norwegischen Meer sowie registrierungspflichtige oder freiwillig registrierte Touristenfischereibetriebe. Für in Norwegen Ansässige gelten andere Gerätebestimmungen.

So halten Sie die Regeln ein

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    Wählen Sie ein registriertes Fischercamp

    Um 2026 exportberechtigt zu sein (15 kg pro Person ab 12 Jahren), müssen Sie über einen bei der Fischereibehörde registrierten Touristenfischereibetrieb sowohl angeln als auch übernachten. Registrierte Betriebe müssen Gäste über die geltenden Regeln informieren.

    • Suchen Sie das Camp im öffentlichen Register der norwegischen Fischereibehörde für Touristenfischereibetriebe.
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    Machen Sie sich mit den lokalen Vorschriften vertraut

    Vorschriften zu Mindestmaßen, Schonzeiten und besonderen Einschränkungen variieren zwischen den verschiedenen Zonen entlang der norwegischen Küste. Fragen Sie das Fischercamp nach den geltenden Vorschriften für das Gebiet, in dem Sie fischen werden.

    • Die Website der norwegischen Fischereibehörde bietet detaillierte Karten der Zonen und Mindestmaße.
    • Laden Sie die App der norwegischen Fischereibehörde herunter für aktuelle Informationen auf See.
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    Verwenden Sie legale Angelgeräte

    Ausländische Touristen dürfen mit handgeführtem Gerät wie Rute und Handschnur angeln. Netze, Langleinen, Reusen oder Fallen sind ihnen nicht erlaubt. Für einzelne Arten gelten strengere Gerätebeschränkungen.

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    Untermaßige Fische zurücksetzen

    Fischen Sie nicht gezielt auf untermaßige Fische. Lebensfähige Fische sind schonend zurückzusetzen; tote oder offensichtlich nicht lebensfähige Beifänge dürfen selbst verzehrt werden.

    • Halten Sie ein Maßbrett an Bord für eine schnelle Kontrolle der Mindestmaße.

Folgen bei Verstößen

Vorsätzliche oder fahrlässige Verstöße gegen die Fischereiausübungsverordnung können nach den dort genannten Gesetzen bestraft werden; die konkrete Sanktion bestimmen die Behörden.

Das gezielte und bewusste Fangen untermaßiger Fische kann bestraft werden.

Bei einer unzulässigen Ausfuhr können sämtliche auszuführenden Fische oder Fischprodukte beschlagnahmt und der Verstoß geahndet werden.

Die Fischereidirektion nennt für Fischschmuggel ein standardisiertes Bußgeld von 8.000 NOK plus 200 NOK je Kilogramm.

Bevorstehende Änderungen

Ab 2027-01-01

Ab dem 1. Januar 2027 wird die Exportquote auf 10 kg pro Person reduziert.

Häufig gestellte Fragen

Brauche ich einen Angelschein, um im Meer in Norwegen zu fischen?
Nein, Meeresangeln in Norwegen ist kostenlos und erfordert für Touristen keinen Angelschein. Sie benötigen keine besondere Genehmigung. Allerdings erfordert Süßwasserangeln (Flüsse und Seen) auf Lachs, Forelle und Saibling eine Angelkarte und die Zahlung einer Fischereiabgabe.
Welche Fischarten kann ich als Tourist in Norwegen fangen?
Sie dürfen die meisten Salzwasserarten mit Angel, Handschnur und Pilker befischen, darunter Dorsch, Seelachs, Schellfisch, Heilbutt, Steinbeißer, Rotbarsch, Pollack und viele weitere. Einige Arten haben Mindestmaße und Schonzeiten, die eingehalten werden müssen. Bestimmte Arten, wie Hummer, unterliegen eigenen Vorschriften.
Was bedeutet es, dass ein Fischercamp „registriert" ist?
Ein registrierter Touristenfischereibetrieb steht im Register der Fischereibehörde. Die Registrierung ist Pflicht, wenn er im MwSt.-Register steht, jährlich mindestens 50.000 NOK mit Meeresangeltourismus erzielt und mindestens ein Miet- oder Ausflugsboot hat. Kleinere geeignete Betriebe können sich freiwillig registrieren. Registrierte Betriebe melden Fänge und informieren Gäste.
Kann ich vom Ufer aus fischen, ohne einem Fischercamp angehören zu müssen?
Ja, Sie dürfen frei vom Ufer aus mit Angel und Handschnur fischen, ohne jegliche Registrierung oder Angelschein. Dieselben Regeln für Mindestmaße und Schonzeiten gelten. Beachten Sie, dass Fisch, der außerhalb eines registrierten Touristenfischereibetriebs gefangen wurde, nicht exportiert werden darf.

Quelle

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Vorschriften und Quoteninformationen stammen von der norwegischen Fischereibehörde. Regeln können sich ändern — überprüfen Sie immer die aktuellen Regeln auf fiskeridir.no.