Fangmeldung beim Touristenfischen

Registrierte Touristenfischereibetriebe sind verpflichtet, Fangdaten an die norwegische Fischereibehörde zu melden. Gäste melden nicht direkt an die Behörde. Der Betrieb fragt nach der Anzahl von Dorsch, Heilbutt, Rotbarsch, Steinbeißer und Seelachs, die nach jeder Angelfahrt angelandet oder zurückgesetzt wurden. Gemeldet wird elektronisch je Boot, Fahrt und Fangdatum.

Aktuelle Regeln

Gültig ab 2025-08-01

Aktuelle Regeln für die Fangmeldung beim Touristenfischen: 1. Meldepflicht: Registrierte Touristenfischereibetriebe müssen Fangdaten an die norwegische Fischereibehörde melden. Die Meldung erfolgt elektronisch. 2. Was zu melden ist: Die Anzahl von Dorsch, Heilbutt, Rotbarsch, Steinbeißer und Seelachs, die angelandet oder zurückgesetzt wurden, mit Boot, Angelfahrt und Fangdatum. Gemeldet wird die Stückzahl, nicht das Gewicht. 3. Meldezeitraum: Die Daten werden nach jeder Angelfahrt fortlaufend erfasst. Der Betrieb meldet täglich und muss vor Ausstellung der Ausfuhrdokumentation gemeldet haben. 4. Rolle der Gäste: Der Betrieb benötigt korrekte Fangangaben seiner Gäste, um seine Meldepflicht zu erfüllen. 5. Unabhängige Angler: Freizeitangler, die kein registriertes Camp nutzen, haben keine individuelle Meldepflicht für das Meeresangeln, aber außerhalb registrierter Betriebe gefangener Fisch darf nicht exportiert werden.

Für wen gilt dies?

Die Meldepflicht gilt für registrierte Touristenfischereibetriebe. Gäste müssen das Verfahren des Betriebs befolgen und die für eine korrekte Meldung erforderlichen Angaben machen.

So halten Sie die Regeln ein

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    Protokollieren Sie Ihren Fang täglich

    Erfassen Sie nach jeder Angelfahrt, wie viele Dorsche, Heilbutte, Rotbarsche, Steinbeißer und Seelachse angelandet oder zurückgesetzt wurden. Nutzen Sie das System oder Formular des Betriebs.

    • Nutzen Sie das Fangprotokoll oder den Filetierschein des Camps, um Ihren Fang sofort zu erfassen.
    • Zählen Sie sowohl angelandete als auch lebend zurückgesetzte Fische.
  2. 2

    Fang dem Camp melden

    Übermitteln Sie die Fangdaten nach jeder Angelfahrt. Der Betrieb benötigt Art und Stückzahl, ob die Fische angelandet oder zurückgesetzt wurden, sowie Boot, Fahrt und Datum.

    • Warten Sie nicht bis zur Abreise; die Erfassung nach jeder Fahrt reduziert Fehler und ermöglicht die tägliche Meldung.
  3. 3

    Dokumentation für die Grenzkontrolle aufbewahren

    Wenn Sie Fisch aus Norwegen mitnehmen, benötigen Sie persönliche Dokumentation des registrierten Betriebs mit den vorgeschriebenen Angaben. Die darin genannte Person muss bei der Ausreise anwesend sein.

Folgen bei Verstößen

Unterlassene Meldungen können zu einem Bußgeld gegen den Touristenfischereibetrieb führen.

Unterlassene Meldung kann dazu führen, dass der Betrieb seine Registrierung verliert.

Touristen, die ihren Fang nicht dem Camp melden, können die Grundlage für die Exportdokumentation verlieren.

Häufig gestellte Fragen

Muss ich als Tourist meinen Fang selbst melden?
Nein, Sie melden nicht direkt an die norwegische Fischereibehörde. Es ist das registrierte Touristenfischereibetrieb, der der Meldepflicht unterliegt. Folgen Sie seinem Verfahren und geben Sie nach jeder Fahrt die Stückzahlen der fünf meldepflichtigen Arten an.
Was geschieht mit den Fangdaten?
Die Fangdaten werden von der norwegischen Fischereibehörde und dem Meeresforschungsinstitut genutzt, um Fischbestände zu überwachen, die Nachhaltigkeit zu bewerten und Quoten festzulegen. Die Daten sind wichtig für die nachhaltige Bewirtschaftung der Meeresressourcen entlang der norwegischen Küste.
Was, wenn ich fische, ohne in einem registrierten Camp zu übernachten?
Wenn Sie eigenständig fischen (vom Ufer oder von Ihrem eigenen/gemieteten Boot ohne Zugehörigkeit zu einem registrierten Camp), haben Sie keine individuelle Meldepflicht für das Meeresangeln. Der Fang erfüllt dann nicht die Voraussetzungen für die Ausfuhrquote des Touristenfischens.

Quelle

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