Neue Angelregeln in Norwegen 2026 – Ratgeber
Ab dem 1. Januar 2026 muss die reisende Person über einen registrierten Touristenfischereibetrieb sowohl angeln als auch übernachten, um Fang ausführen zu dürfen. Die Exportquote beträgt 15 kg pro Person ab 12 Jahren, bis zu zweimal pro Kalenderjahr. Die Trophäenausnahme wurde abgeschafft. Die Fangmeldung ist für registrierte Betriebe weiterhin verpflichtend, ist aber keine neue Vorschrift des Jahres 2026.
Aktuelle Regeln
Gültig ab 2026-01-01
Für wen gilt dies?
Ausländische Touristenangler, die ab 1. Januar 2026 in Norwegen angeln, und als Touristenfischereibetriebe registrierte Angelcamps.
So halten Sie die Regeln ein
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Wählen Sie einen registrierten Touristenfischereibetrieb
Um Fang 2026 ausführen zu dürfen, müssen Sie über einen bei der norwegischen Fischereibehörde registrierten Betrieb sowohl angeln als auch übernachten. Ein SafeCamp360-Eintrag bestätigt die Registrierung nicht; prüfen Sie sie vor der Buchung.
- 2
Halten Sie Mindestmaße und Schonzeiten ein
Lebensfähige Fische unter dem Mindestmaß müssen schonend zurückgesetzt werden; tote oder offensichtlich nicht lebensfähige Beifänge dürfen selbst verzehrt werden. Skrei (Laichdorsch) hat in bestimmten Gebieten eigene Regeln. Prüfen Sie die aktuellen Mindestmaße und Schonzeiten für Zielfisch und Region.
- 3
Lassen Sie den Fang erfassen und dokumentieren
Registrierte Touristenfischereibetriebe müssen Fänge laufend an die Fischereibehörde melden. Befolgen Sie das Verfahren des Betriebs nach jeder Angelfahrt und lassen Sie sich vor der Ausreise die vorgeschriebene Dokumentation ausstellen.
- 4
Halten Sie die Exportquote bei der Ausreise ein
Max. 15 kg Fisch oder Fischprodukte pro Person, bis zu zweimal pro Kalenderjahr. Wiegen und verpacken Sie den Fisch genau. Halten Sie die persönliche Dokumentation des registrierten Betriebs für die Zollkontrolle bereit.
Folgen bei Verstößen
Bei einer unzulässigen Ausfuhr können sämtliche auszuführenden Fische oder Fischprodukte beschlagnahmt und der Verstoß geahndet werden.
Die Fischereidirektion nennt für Fischschmuggel ein standardisiertes Bußgeld von 8.000 NOK plus 200 NOK je Kilogramm Fisch oder Fischprodukt.
Fehlende Fangmeldungen können zu einem Bußgeld oder zur Löschung des Betriebs aus dem Register führen.
Das gezielte Fangen untermaßiger Fische kann bestraft werden; die offizielle Anleitung nennt keine gesonderte Strafe für die Lofoten oder die Skrei-Saison.
Bevorstehende Änderungen
Ab dem 1. Januar 2027 wird die Exportquote von 15 kg auf 10 kg pro Person reduziert.
Häufig gestellte Fragen
Was sind die wichtigsten Änderungen in den Angelregeln für 2026?
Brauche ich auch 2026 noch einen Angelschein zum Meeresangeln?
Was zählt als registrierter Touristenfischereibetrieb?
Woher weiß ich, dass mein Angelcamp registriert ist?
Was passiert mit der Quote 2027?
Brauche ich einen Bootsführerschein, um in Norwegen Boot zu fahren?
Quelle
Quelle
Controlling 2026 export amendment and required export-document fields. (abgerufen 2026-08-03)
Export quota mechanics, frequency limits, registration requirements. (abgerufen 2026-08-03)
Catch reporting requirements for registered businesses. (abgerufen 2026-08-03)
Minimum sizes for cod, halibut, saithe, haddock and ling. (abgerufen 2026-08-03)
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