Neue Angelregeln in Norwegen 2026 – Ratgeber

Ab dem 1. Januar 2026 muss die reisende Person über einen registrierten Touristenfischereibetrieb sowohl angeln als auch übernachten, um Fang ausführen zu dürfen. Die Exportquote beträgt 15 kg pro Person ab 12 Jahren, bis zu zweimal pro Kalenderjahr. Die Trophäenausnahme wurde abgeschafft. Die Fangmeldung ist für registrierte Betriebe weiterhin verpflichtend, ist aber keine neue Vorschrift des Jahres 2026.

Aktuelle Regeln

Gültig ab 2026-01-01

So gelten die Regeln für ausländische Touristenangler in Norwegen ab 1. Januar 2026: 1. Registrierter Touristenfischereibetrieb: Die reisende Person muss über einen registrierten Betrieb sowohl angeln als auch übernachten. 2. Exportquote: 15 kg Fisch oder Fischprodukte pro Person (ab 12 Jahren), bis zu zweimal pro Kalenderjahr. 3. Arten außerhalb der Quote: Lachs, Meerforelle, Saibling und Süßwasserfische werden nicht angerechnet, unterliegen aber eigenen Regeln. 4. Trophäenausnahme: Es gibt keine gesonderte Ausnahme für Trophäenfische mehr. 5. Fangmeldung: Registrierte Touristenfischereibetriebe müssen Fangdaten laufend an die Fischereibehörde melden. 6. Aktuelle Mindestmaße: Dorsch 44/55 cm nördlich von 62°N (je nach Entfernung von den Basislinien), 40 cm südlich. Heilbutt 84 cm Mindest- und 200 cm Höchstmaß. Schellfisch 40 cm nördlich / 32 cm südlich. Lebensfähige untermaßige Fische müssen zurückgesetzt werden; tote oder nicht lebensfähige Beifänge dürfen selbst verzehrt werden. 7. Dokumentation: Bei der Ausreise benötigen Sie persönliche Unterlagen des registrierten Betriebs mit Identität, Betriebsangaben, Aufenthalts-/Angelzeitraum, Ausstellungsdatum sowie Unterschrift und Kontakt der verantwortlichen Person.

Für wen gilt dies?

Ausländische Touristenangler, die ab 1. Januar 2026 in Norwegen angeln, und als Touristenfischereibetriebe registrierte Angelcamps.

So halten Sie die Regeln ein

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    Wählen Sie einen registrierten Touristenfischereibetrieb

    Um Fang 2026 ausführen zu dürfen, müssen Sie über einen bei der norwegischen Fischereibehörde registrierten Betrieb sowohl angeln als auch übernachten. Ein SafeCamp360-Eintrag bestätigt die Registrierung nicht; prüfen Sie sie vor der Buchung.

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    Halten Sie Mindestmaße und Schonzeiten ein

    Lebensfähige Fische unter dem Mindestmaß müssen schonend zurückgesetzt werden; tote oder offensichtlich nicht lebensfähige Beifänge dürfen selbst verzehrt werden. Skrei (Laichdorsch) hat in bestimmten Gebieten eigene Regeln. Prüfen Sie die aktuellen Mindestmaße und Schonzeiten für Zielfisch und Region.

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    Lassen Sie den Fang erfassen und dokumentieren

    Registrierte Touristenfischereibetriebe müssen Fänge laufend an die Fischereibehörde melden. Befolgen Sie das Verfahren des Betriebs nach jeder Angelfahrt und lassen Sie sich vor der Ausreise die vorgeschriebene Dokumentation ausstellen.

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    Halten Sie die Exportquote bei der Ausreise ein

    Max. 15 kg Fisch oder Fischprodukte pro Person, bis zu zweimal pro Kalenderjahr. Wiegen und verpacken Sie den Fisch genau. Halten Sie die persönliche Dokumentation des registrierten Betriebs für die Zollkontrolle bereit.

Folgen bei Verstößen

Bei einer unzulässigen Ausfuhr können sämtliche auszuführenden Fische oder Fischprodukte beschlagnahmt und der Verstoß geahndet werden.

Die Fischereidirektion nennt für Fischschmuggel ein standardisiertes Bußgeld von 8.000 NOK plus 200 NOK je Kilogramm Fisch oder Fischprodukt.

Fehlende Fangmeldungen können zu einem Bußgeld oder zur Löschung des Betriebs aus dem Register führen.

Das gezielte Fangen untermaßiger Fische kann bestraft werden; die offizielle Anleitung nennt keine gesonderte Strafe für die Lofoten oder die Skrei-Saison.

Bevorstehende Änderungen

Ab 2027-01-01

Ab dem 1. Januar 2027 wird die Exportquote von 15 kg auf 10 kg pro Person reduziert.

Häufig gestellte Fragen

Was sind die wichtigsten Änderungen in den Angelregeln für 2026?
Die wichtigsten Änderungen: Die reisende Person muss über einen registrierten Touristenfischereibetrieb sowohl angeln als auch übernachten; die Exportquote beträgt 15 kg pro Person ab 12 Jahren (bis zu zweimal pro Kalenderjahr), die Trophäenausnahme wurde abgeschafft. Die Fangmeldung bleibt für registrierte Betriebe verpflichtend, ist aber keine neue Regel des Jahres 2026.
Brauche ich auch 2026 noch einen Angelschein zum Meeresangeln?
Gewöhnliches Meeresangeln mit Rute und Handleine ist kostenlos. In Flüssen und Seen benötigen Sie normalerweise die Erlaubnis des Fischereirechtsinhabers; ab 18 Jahren ist für Lachs, Meerforelle und Saibling in Gewässern außerdem die staatliche Abgabe fällig. Lokale Schutzzonen gelten auch an der Küste.
Was zählt als registrierter Touristenfischereibetrieb?
Ein Betrieb, der im Register der norwegischen Fischereibehörde für Touristenfischereibetriebe eingetragen ist. Die Registrierung verlangt unter anderem, dass der Betrieb Fangdaten meldet, das Angeln über die Ausrüstung oder Boote des Betriebs erfolgt und die Gäste eine Unterkunft beim Betrieb haben.
Woher weiß ich, dass mein Angelcamp registriert ist?
Fragen Sie das Camp nach seiner Registrierungsnummer und prüfen Sie das Register der norwegischen Fischereibehörde. Ein SafeCamp360-Eintrag ist kein Registrierungsnachweis.
Was passiert mit der Quote 2027?
Ab dem 1. Januar 2027 wird die Exportquote auf 10 kg pro Person reduziert, weiterhin bis zu zweimal pro Kalenderjahr, wenn die reisende Person über einen registrierten Betrieb sowohl angelt als auch übernachtet. 2026 ist das letzte Jahr mit der 15-kg-Grenze.
Brauche ich einen Bootsführerschein, um in Norwegen Boot zu fahren?
Ein Bootsführerschein ist für Personen erforderlich, die am oder nach dem 1. Januar 1980 geboren sind und ein Freizeitboot mit Motor über 25 PS oder Länge über 8 m führen. Ein ausländischer Bootsführerschein wird anerkannt, wenn er gleichwertige Anforderungen abdeckt. Die aktuellen genauen Anforderungen finden Sie bei der norwegischen Schifffahrtsbehörde.

Quelle

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