Neue Angelregeln in Norwegen 2026 – Komplette Übersicht
Zuletzt aktualisiert: 2026-05-07
Ab dem 1. Januar 2026 müssen Touristenangler über einen registrierten Touristenfischereibetrieb angeln, um Fang ausführen zu dürfen. Die Exportquote beträgt 15 kg pro Person, bis zu zweimal innerhalb von 12 Monaten. Die Trophäenausnahme wurde abgeschafft. Die Fangmeldung ist für registrierte Betriebe verpflichtend. Bußgelder für Bootsverstöße wurden zum 1. Januar 2026 erhöht.
Aktuelle Regeln
Gültig ab 2026-01-01
Für wen gilt dies?
Ausländische Touristenangler, die ab 1. Januar 2026 in Norwegen angeln, und als Touristenfischereibetriebe registrierte Angelcamps.
So halten Sie die Regeln ein
- 1
Wählen Sie einen registrierten Touristenfischereibetrieb
Um Ihren Fang 2026 ausführen zu dürfen, müssen Sie über einen bei der norwegischen Fischereibehörde registrierten Betrieb angeln. Alle Camps auf SafeCamp360 sind registriert. Prüfen Sie die Registrierung vor der Buchung.
- 2
Halten Sie Mindestmaße und Schonzeiten ein
Fische unter dem Mindestmaß müssen lebend zurückgesetzt werden. Skrei (Laichdorsch) hat in bestimmten Gebieten eigene Regeln. Prüfen Sie die aktuellen Mindestmaße und Schonzeiten für Zielfisch und Region.
- 3
Lassen Sie den Fang erfassen und dokumentieren
Registrierte Touristenfischereibetriebe müssen Fänge laufend an die Fischereibehörde melden. Lassen Sie sich vor der Abreise eine schriftliche Bestätigung über Fang, Gewicht und Aufenthalt aushändigen.
- 4
Halten Sie die Exportquote bei der Ausreise ein
Max. 15 kg Fisch oder Fischprodukte pro Person, bis zu zweimal pro 12 Monate. Wiegen und verpacken Sie den Fisch genau. Halten Sie die Campbestätigung und Gewichtsangaben für die Zollkontrolle bereit.
- 5
Beachten Sie die verschärften Bootsregeln
Ab dem 1. Januar 2026 wurden Bußgelder für Geschwindigkeitsverstöße, fehlenden Bootsführerschein und nicht registrierte Freizeitboote erhöht. Ein Bootsführerschein ist für Personen erforderlich, die am oder nach dem 1. Januar 1980 geboren sind und Boote mit Motoren über 25 PS oder Länge über 8 m führen. Genaue Anforderungen prüfen Sie vor der Reise auf der Website der norwegischen Schifffahrtsbehörde.
Folgen bei Verstößen
Die Ausfuhr von Fisch, der außerhalb eines registrierten Betriebs gefangen wurde, kann zu Beschlagnahme und Bußgeldern beim Zoll führen.
Bei Überschreitung der Exportquote kann der gesamte Fisch beschlagnahmt und ein Bußgeld verhängt werden. Wiederholte Verstöße können höhere Strafen nach sich ziehen.
Fehlende Fangmeldung kann dazu führen, dass ein Betrieb seine Registrierung verliert und damit das Recht, Fisch im Namen seiner Gäste auszuführen.
Verstöße gegen Mindestmaße können zu Bußgeldern und Beschlagnahmungen führen, vor allem während der Skrei-Saison in Lofoten/Vesterålen.
Bevorstehende Änderungen
Ab dem 1. Januar 2027 wird die Exportquote von 15 kg auf 10 kg pro Person reduziert.
Erweiterte Meldepflichten für registrierte Touristenfischereibetriebe sollen 2026 und 2027 schrittweise eingeführt werden.
Häufig gestellte Fragen
Was sind die wichtigsten Änderungen in den Angelregeln für 2026?
Brauche ich auch 2026 noch einen Angelschein zum Meeresangeln?
Was zählt als registrierter Touristenfischereibetrieb?
Woher weiß ich, dass mein Angelcamp registriert ist?
Was passiert mit der Quote 2027?
Brauche ich einen Bootsführerschein, um in Norwegen Boot zu fahren?
Quelle
Quelle
Official sea angling overview, updated for 2026 rules. (abgerufen 2026-05-07)
Export quota mechanics, frequency limits, registration requirements. (abgerufen 2026-05-07)
Catch reporting requirements for registered businesses. (abgerufen 2026-05-07)
Minimum sizes for cod, halibut, saithe, haddock and ling. (abgerufen 2026-05-07)
Norwegian Customs (Tolletaten) — export quota at departure (DE). (abgerufen 2026-05-07)