Neue Angelregeln in Norwegen 2026 – Ratgeber
Eine landesweite Änderung zum 1. Januar 2026 betraf die Exportquote: Sie wurde von 18 kg auf 15 kg pro Person gesenkt, weiterhin bis zu zweimal pro Kalenderjahr, und sinkt zum 1. Januar 2027 weiter auf 10 kg. Die Pflicht, über einen registrierten Touristenfischereibetrieb sowohl zu angeln als auch zu übernachten, gilt für diese Meeresfisch-Ausfuhrquote seit dem 1. Januar 2021, die Altersgrenze von 12 Jahren und die vorgeschriebenen Angaben im Ausfuhrdokument seit dem 1. August 2025. Die Fangmeldung ist für registrierte Betriebe weiterhin verpflichtend, ist aber keine neue Vorschrift des Jahres 2026. Am selben Tag wurden drei Fischereiverbotsgebiete im Oslofjord eingeführt: innerer Fjord, Færder und Hvaler. Die genauen Grenzen in der Behördenkarte prüfen.
Aktuelle Regeln
Gültig ab 2026-01-01
Für wen gilt dies?
Ausländische Touristenangler, die ab 1. Januar 2026 in Norwegen angeln, und als Touristenfischereibetriebe registrierte Angelcamps.
So halten Sie die Regeln ein
- 1
Wählen Sie einen registrierten Touristenfischereibetrieb
Für die Meeresfisch-Ausfuhrquote 2026 müssen Sie über einen bei der norwegischen Fischereibehörde registrierten Betrieb sowohl angeln als auch übernachten. Ein SafeCamp360-Eintrag bestätigt die Registrierung nicht; prüfen Sie sie vor der Buchung.
- 2
Halten Sie Mindestmaße und Schonzeiten ein
Lebensfähige Fische unter dem Mindestmaß müssen schonend zurückgesetzt werden; tote oder offensichtlich nicht lebensfähige Beifänge dürfen selbst verzehrt werden. Skrei (Laichdorsch) hat in bestimmten Gebieten eigene Regeln. Prüfen Sie die aktuellen Mindestmaße und Schonzeiten für Zielfisch und Region.
- 3
Lassen Sie den Fang erfassen und dokumentieren
Registrierte Touristenfischereibetriebe müssen Fänge laufend an die Fischereibehörde melden. Befolgen Sie das Verfahren des Betriebs nach jeder Angelfahrt und lassen Sie sich vor der Ausreise die vorgeschriebene Dokumentation ausstellen.
- 4
Halten Sie die Exportquote bei der Ausreise ein
Max. 15 kg Fisch oder Fischprodukte pro Person, bis zu zweimal pro Kalenderjahr. Wiegen und verpacken Sie den Fisch genau. Halten Sie die persönliche Dokumentation des registrierten Betriebs für die Zollkontrolle bereit.
Folgen bei Verstößen
Bei unzulässiger Ausfuhr kann der gesamte unter die Touristenquote fallende Fang beschlagnahmt werden, nicht nur die überschüssigen Kilogramm. Rechtmäßig ausgenommene Waren sind davon ausgenommen.
Das von der Fischereibehörde verlinkte Schreiben der Staatsanwaltschaft nennt mindestens 8.000 NOK zuzüglich 200 NOK je Kilogramm Fisch oder Fischwaren. Geplanter oder organisierter Schmuggel kann höher geahndet werden; die Behörden bestimmen die Sanktion.
Fehlende Fangmeldungen können zu einem Bußgeld oder zur Löschung des Betriebs aus dem Register führen.
Das gezielte Fangen untermaßiger Fische kann bestraft werden; die offizielle Anleitung nennt keine gesonderte Strafe für die Lofoten oder die Skrei-Saison.
Bevorstehende Änderungen
Ab dem 1. Januar 2027 wird die Exportquote von 15 kg auf 10 kg pro Person reduziert.
Häufig gestellte Fragen
Was sind die wichtigsten Änderungen in den Angelregeln für 2026?
Brauche ich auch 2026 noch einen Angelschein zum Meeresangeln?
Was zählt als registrierter Touristenfischereibetrieb?
Woher weiß ich, dass mein Angelcamp registriert ist?
Was passiert mit der Quote 2027?
Brauche ich einen Bootsführerschein, um in Norwegen Boot zu fahren?
Quelle
Quelle
Current fee guidance: 18+ anadromous fishing; inland-fish exception requires payment in salmon-bearing waters while the anadromous season is open; rod/handline at sea exempt. (abgerufen 2026-10-04)
Riksadvokaten letter 25 April 2019, page 2: minimum NOK 8,000 plus NOK 200/kg; planned/organised cases may be higher. Historical quotas on page 1 are superseded. (abgerufen 2026-10-04)
Current §§1–4 distinguish mandatory scope, voluntary registration and reporting/information conditions; daily reporting since 1 August 2025. (abgerufen 2026-10-04)
Current mandatory registration criteria and qualified voluntary registration. (abgerufen 2026-10-04)
Boat certificate scope, foreign certificate recognition and separate high-speed requirement. (abgerufen 2026-10-04)
Current Oslofjord regulation; section 7 no-fishing areas from 1 January 2026; exact mapped boundaries. (abgerufen 2026-10-04)
FOR-2025-07-02-1401, the amendment in force 1 January 2026: it changes only the kg figures in § 2 first paragraph — 15 kg twice during 2026, 10 kg twice per calendar year from 2027. (abgerufen 2026-09-04)
FOR-2020-07-09-1540, in force 1 January 2021: the amendment that introduced the registered tourist-fishing-business condition, at the then-current 18 kg quota. (abgerufen 2026-09-04)
Forskrift om turistfiskevirksomheter § 1 — the three statutory conditions that make registration mandatory (VAT register, NOK 50,000 gross per calendar year, at least one vessel). (abgerufen 2026-09-04)
Current export guidance: fish/stay through a registered business to use the sea-fish quota; individual documentation, excluded species and separate catching rules. (abgerufen 2026-10-04)
Catch reporting requirements for registered businesses. (abgerufen 2026-08-03)
Minimum sizes for cod, halibut, saithe, haddock and ling. (abgerufen 2026-08-03)
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